Ecclestone & Co: Wer bietet mehr?

Der Fall Uli Hoeneß hatte eigentlich meinen Glauben an ein gerechtes Justizwesen gestärkt in dem keiner – auch kein „Geldadel“ – gleicher ist als der andere. Aber vielleicht hängt es ja doch nur von der Höhe der Summe ab?

Heribert Prantl von der SZ bringt es auf den Punkt: „Zahlt der Täter genug Geld ist die Sache aus der Welt“ scheint ein neuer (oder doch nur neu aufgewärmter) Rechtsgrundsatz zu werden. Der Vergleich mit dem Ablaßhandel ist gar nicht so weit hergeholt. Nur die Reformation wird vermutlich ausbleiben, da es keine Nebenjustiz geben kann. In der FAZ ist der Inhalt des – umstrittenen – Paragraphen der solche Deals erlaubt gut zusammengefasst. Das absurde hierbei ist, dass einerseits

„die Auflagen “ [in diesem Fall die Geldzahlung] “ geeignet sein müssen, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und dass die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht.“

– beides Dinge, die ich im Fall Ecclestone und ähnlich gelagerten Fällen deutlich anzweifeln würde – und andererseits gilt:

„Wenn ein Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten ein Verfahren gegen Auflagen einstellt, ist dieser Beschluß nicht anfechtbar und damit rechtskräftig.“

Unabhängigkeit der Justiz ist eine feine und ehrenwerte Sache. Aber für solche Deals wünscht man sich eine strukturiertere Kontrollinstanz, als sie ein „Volkszorn“ sein kann.

Und was ich noch nie verstanden habe: Wie kann es sein, dass bei Delikten wie Betrug, Bestechung oder Steuerhinterziehung die Strafe oftmals ausgerechnet finanzieller Natur ist. Bei solchen Delikten sollten in allen nicht minder schweren Fällen meiner Meinung ausschließlich andere Strafformen (also Freiheitsentzug, Entzug von Möglichkeiten zur Ausübung von Ämtern etc.) zum Einsatz kommen. Denn Geld gegen Geld aufzuwiegen hat hier kaum abschreckende Wirkung. Dafür ist die Rechnung für die Täter zu einfach.

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